2 G Plus Regelung bei Sportausübung in Innenräumen
Seit Dienstag 28.12.2021, gilt eine neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist gültig bis zum 12.01.2022 und regelt für die Sportausübung in Innenräumen (auch Fitnessstudios) Folgendes: Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest